Wie lange jemand für den Führerschein braucht, hängt allein von ihm ab. Von Person zu Person ist es anders. Viele haben vor ihrem
"Auto-Führerschein" schon einen Moped-Führerschein und benötigen am Ende weniger Fahrstunden.
Was kommt auf Dich zu?
Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrags, sowie die Ausstellung des
Führerscheins
Grundbetrag Fahrschule
Lehrmaterialien
Sonderfahrten (mind. 12x45´ Fahrten)
Prüfungsgebühr: TÜV nimmt die Prüfung ab (Theorie sowie Praxis)
Prüfungsentgelt der Fahrschule
Antragstellung bei der Behörde:
Ohne Antrag geht es nun mal nicht!
Vor der Führerscheinprüfung musst du zunächst bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (beim Straßenverkehrsamt oder den angegliederten Bürgerbüros) einen „Antrag auf Erteilung oder
Erweiterung der Fahrerlaubnis“ stellen.
Bei uns bekommst du diese Formulare und wir helfen dir gerne beim Ausfüllen.
Folgende Unterlagen musst du vorlegen und sollst sie auch unbedingt vollständig mitbringen, um dir unnötige
Wege zu
ersparen:
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
Ein biometrisches Lichtbild
Sehtestbescheinigung
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
Angabe der auszubildenden Fahrschule
Meistens ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift
beinhaltet
Die Verwaltungsgebühr für den Antrag beträgt zurzeit € 43,40.
Darüberhinaus gibt es zusätzliche Gebühren je nach Antragsart (z.B. für das Begleitete Fahren mit 17
Jahren).
Die Führerscheinstelle prüft zunächst die Voraussetzungen (ordentlicher Wohnsitz, Mindestalter, Eignung) und
erteilt einen Auftrag zur Herstellung des Führerscheines an die Bundesdruckerei.
Ist das soweit in Ordnung, erhält die technische Prüfstelle (TÜV) den Prüfauftrag und die Prüfung kann abgelegt werden.