Was kommt auf Dich zu?
- Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrags, sowie die Ausstellung des Führerscheins
- Grundbetrag Fahrschule
- Lehrmaterialien
- Sonderfahrten (mind. 12x45´ Fahrten)
- Prüfungsgebühr: TÜV nimmt die Prüfung ab (Theorie sowie Praxis)
- Prüfungsentgelt der Fahrschule
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Antragstellung bei der Behörde:
Ohne Antrag geht es nun mal nicht!
Vor der Führerscheinprüfung musst du zunächst bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (beim Straßenverkehrsamt oder den angegliederten Bürgerbüros) einen „Antrag auf Erteilung oder
Erweiterung der Fahrerlaubnis“ stellen.
Bei uns bekommst du diese Formulare und wir helfen dir gerne beim Ausfüllen.
Folgende Unterlagen musst du vorlegen und sollst sie auch unbedingt vollständig mitbringen, um dir unnötige Wege zu
ersparen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Ein biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
- Angabe der auszubildenden Fahrschule
Meistens ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet
Die Verwaltungsgebühr für den Antrag beträgt zurzeit € 43,40.
Darüberhinaus gibt es zusätzliche Gebühren je nach Antragsart (z.B. für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren).
Die Führerscheinstelle prüft zunächst die Voraussetzungen (ordentlicher Wohnsitz, Mindestalter, Eignung) und erteilt einen Auftrag zur Herstellung des Führerscheines an die Bundesdruckerei.
Ist das soweit in Ordnung, erhält die technische Prüfstelle (TÜV) den Prüfauftrag und die Prüfung kann abgelegt werden.