Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Theoretische Schulung: mindestens 4 Unterrichtseinheiten Zweirad zu je 90 Minuten; keine Theorieprüfung nötig
Praktische Schulung: mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten; keine Praxisprüfung nötig
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/kg, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, erteilt werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung B196 hat der Teilnehmer während der praktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle.
|
|
|